Hilfsangebote für einkommensschwache Familien

Das Auskommen mit dem Einkommen gleicht für Menschen, die an der Armutsgrenze leben, oft einem heiklen Hochseilakt. Reicht das Geld bis zum Monatsende? Wie viel Geld steht monatlich zur Verfügung?

Wer sich einen Überblick über seine Finanzen verschaffen will, kann dazu mittlerweile auf einen prall gefüllten Werkzeugkasten zurückgreifen. Dazu zählt das gute, alte handschriftlich geführte Haushaltsbuch oder Handy-Apps zur Finanzplanung.

Und auch wichtig: Welchen Anspruch auf staatliche Zuschüsse habe ich? Welche Hilfsangebote gibt es? Hier einige wichtige Themen und Adressen im Überblick:

Wohngeld
Der Zuschuss zur Miete oder der Lastenzuschuss für Eigentümer hängt vom Einkommen und der Haushaltsgröße ab. Anspruch haben vor allem Familien mit Kindern oder Alleinerziehende. Anträge werden beim Wohnungsamt gestellt. Hier geht’s zum Wohngeldrechner.

Zuschuss zur Krankenversicherung
Beim Arbeitsamt können Zuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beantragt werden – besonders interessant für Selbständige, die sich privat versichern müssen.
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/sdc

Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Den Zuschlag auf das Kindergeld erhalten Eltern, die mindestens 900 Euro (Alleinerziehende 600 Euro) monatlich verdienen. Er beträgt pro Kind höchstens 170 Euro im Monat und wird bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragt.
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Bildungs- und Teilhabepaket
Bei Bedürftigkeit übernehmen Gemeinde, Landkreis oder Stadt die Kosten für Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder Mittagstisch in voller Höhe. Für die Anschaffung des Schulmaterials am Schuljahresbeginn gibt es 100 Euro Soforthilfe. Anträge werden bei der Gemeinde, beim Landkreis oder der Stadt gestellt.

Mehr Informationen unter: Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes

Kinderbetreuungszuschuss
Diese Kosten übernimmt im Bedarfsfall das Jugendamt. Die Unterstützung kommt besonders für Alleinerziehende, Geringverdiener oder Eltern in Ausbildung in Frage. Auch Arbeitgeber gewähren Zuschüsse für die Kindergartengebühr oder die Tagesmutter.