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Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können Privatkunden ihre Bank beauftragen, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen/1.602 Euro bei Ehegatten) vom Steuerabzug (Abgeltungsteuer) freizustellen. Ehegatten können zwischen Einzelfreistellungsauftrag und gemeinsamem Freistellungsauftrag wählen. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag werden die Ehegatten wie zusammen veranlagte Ehegatten behandelt, das heißt, es erfolgt zum Jahresende eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung und das Freistellungsvolumen von 1.602 Euro steht ihnen gemeinsam zu. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.

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