Der Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers erlässt. Der Schuldner hat daraufhin zwei Wochen Zeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen – in diesem Fall wird ein normales Gerichtsverfahren eingeleitet. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, so ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid. Dieser steht einem Versäumnisurteil gleich und kann innerhalb von zwei Wochen mit Einspruch angefochten werden. Bleibt er unangefochten, dient er als Vollstreckungstitel.