Ich bin verschuldet und habe seit Jahren eine Lohnpfändung laufen. Nun will mich mein Arbeitgeber loswerden und hat mir einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen. Mein Weggang soll mir mit einer Abfindung versüßt werden, die aufgrund meiner langen Zugehörigkeit im Betrieb immerhin 15.000 € beträgt. Meine Frage ist nun, ob ich überhaupt etwas von der Abfindung haben werde, wegen der Lohnpfändung.
Wenn ein Mitarbeiter, dessen Gehalt gepfändet wird, ausscheidet und eine Abfindung erhält, ist die Abfindung vollständig von der Pfändung erfasst. Der Mitarbeiter hat aber die Möglichkeit, durch einen Antrag bei Gericht (§ 850 i ZPO) gegebenenfalls einen Teil der Abfindung pfändungsfrei zu bekommen. Ohne einen Beschluss vom Gericht ist sie aber in voller Höhe an den Gläubiger auszuzahlen.
Wie viel von der Abfindung verbleibt, hängt unter anderem davon ab, ob sofort eine neue Arbeitsstelle angetreten wird oder die Arbeitslosigkeit droht.