Die Klientin ist 56 Jahre alt und hat einen erwachsenen Sohn aus erster Ehe. Von ihrem zweiten Ehemann lebt sie inzwischen getrennt, Kinder gibt es aus dieser Beziehung nicht.
Frau A. ist gelernte Krankenschwester, konnte aber, wegen der Betreuung ihres Kindes und längerer Pausierung, in ihrem alten Beruf nicht mehr Fuß fassen. Letztlich kam sie als Altenpflegerin in einem privaten Altersheim unter. Zunehmend nagte der Stress bei der Arbeit an ihrer Gesundheit, vor allem die fehlende Zeit, die immer stärkere Arbeitsverdichtung, die eine wirkliche Pflege der alten Menschen immer mehr erschwerte, führte letztlich dazu, dass Frau A. selbst erkrankte. Die Diagnose lautete Burnout/schwere Depression. Frau A. wurde von ihrem Arzt krankgeschrieben. Zunächst erhielt sie Krankengeld, inzwischen –da ihr seitens des Arbeitgebers gekündigt worden war- Arbeitslosengeld I von monatlich ca. 900,-€.
Aber dies ist nicht das einzige Problem der Klientin. Inzwischen kommen auch noch finanzielle Sorgen hinzu, die in der Selbständigkeit ihres inzwischen getrennt lebenden Mannes teilweise ihren Ursprung haben.
Herr A. betreibt ein kleines Fuhrunternehmen. Er beliefert mit einem Kleinbus Trinkhallen mit Waren u.ä. Der Bus, den der Ehemann benutzt, wurde ursprünglich von der Klientin geleast. Auch heute laufen die Versicherung und die Steuer noch über sie und werden von ihrem Konto beglichen. Sie erhält die jeweiligen Beträge dann von ihrem Mann erstattet. Halter sei aber der Ehemann und der Vertrag mit der Autobank sei auf ihn umgeschrieben. Dies hat ihr der getrennt lebende Ehemann gesagt, sie weiß aber nichts Genaueres. Außerdem hat die Klientin für die Selbständigkeit ihres Mannes einen Kreditvertrag abgeschlossen, bislang hat er die Raten, wenn auch teilweise verspätet, hierfür gezahlt. Sie befürchtet aber, dass es wegen der schlechten Auftragslage und auch des inzwischen erfolgten Auszuges des Ehemannes aus der gemeinsamen Wohnung (mit der Folge höherer Kosten) finanziell überhaupt nicht mehr mit der Ratenzahlung klappt. Sie selbst kann die Zahlungen nicht aufbringen, ihre Einkünfte liegen deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze und reichen nur zur Existenzsicherung.
Die Klientin wird sich in Kürze mit ihrem Noch-Ehemann zusammen setzen und sich schlau machen, ob der Vertrag mit der Leasingbank tatsächlich umgeschrieben wurde und die Zahlungen nicht mehr über ihr Konto laufen lassen. Für den 2.Bankkredit haftet sie als alleinige Unterzeichnerin in jedem Fall, d.h. sollte ihr Mann die Ratenzahlung einstellen, wird die Klientin mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung zu rechnen haben. Dann müsste –sofern sich die finanzielle Situation der Klientin nicht deutlich verbessert- Kontakt zu der Bank aufgenommen werden und Stundung der Forderung beantragt werden.