Frau F. ist 23 Jahre alt. Sie ist bei 34 Gläubigern verschuldet. Die Forderungssumme beträgt insgesamt ca. 80.000€. Als sie 18 Jahre alt wurde, hat sie für ihren Vater ein Gewerbe angemeldet. Er hatte sein eigenes Gewerbe aufgeben müssen, da er den Betrieb in die Pleite geführt hat. Im Vertrauen darauf, dass der Vater das Gewerbe, das nun unter dem Namen der Tochter lief, ordnungsgemäß führen würde, hat Frau F. ihren Namen zur Verfügung gestellt, selbst aber nie in dem Betrieb mitgearbeitet. Der Vater hat auch diesen Betrieb in Kürze in die Pleite getrieben, Gelder unterschlagen und sich ins Ausland abgesetzt. Von ihm fehlt jede Spur.
Frau F. hat mittlerweile das Gewerbe abgemeldet und muss nun mit den Gläubigern leben, die sie ständig anschreiben. Der Druck wird immer größer, es finden Zwangsvollstreckungen statt, ihr Konto wurde gepfändet. Sie weiß nicht mehr weiter.
Sie sollte zunächst die Schreiben der Gläubiger sortieren, um sich einen Überblick über ihre Situation zu verschaffen. Hier kann eine Schuldnerberatung helfen. Da sie mehr als 19 Gläubiger hat und ehemals selbstständig war, erfüllt sie die Voraussetzungen für ein Regelinsolvenzverfahren. Um dieses zu beantragen, benötigt sie ein Formular, das sie bei Gericht erhält. Dieses beinhaltet u.a. eine Gläubigerliste, die ausgefüllt werden muss. Die Gläubiger müssen dort mit Adresse und Aktenzeichen angegeben werden. Wenn das Formular komplett ausgefüllt ist, kann es bei dem zuständigen Insolvenzgericht abgegeben werden, damit wird dann die Regelinsolvenz eingeleitet. Frau F. wäre dann nach 6 Jahren schuldenfrei und müsste nicht mehr für ihren Vater haften.