Herr und Frau P. sind beide Rentner, insgesamt beträgt ihr Einkommen 1100 Euro. Weil Frau P. gehbehindert ist und regelmäßig zum Arzt muss, haben sie ein kleines Auto über einen Kredit finanziert. Herr P. hat einen Nebenjob bei einem Busunternehmen angenommen und fährt Schulbusse für 400 Euro. So kommen sie gut zurecht.
Als bei Herrn P. eine aufwendige Zahnbehandlung notwendig wird, die von der Krankenkasse nur zu einem geringen Teil übernommen wird, stocken die Eheleute den Kleinkredit auf. Die höhere Rate können sie aufbringen, aber Geld für unvorhergesehene Ereignisse bleibt nicht mehr übrig.
Jedoch verliert Herr P. den Nebenjob, weil ein jüngerer Fahrer eingestellt wird zu geringeren Konditionen. Die Eheleute schränken sich weiter ein, um die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen, Herr P. versucht, die Haushaltskasse durch das Sammeln von Pfandflaschen ein klein wenig aufzubessern.
Dann wird die Jahresabrechnung für den Strom fällig. Der Stromversorger lehnt eine Ratenzahlung, die im übrigen für die Eheleute auch kaum leistbar gewesen wäre, generell ab und droht die Sperre an. Jetzt endlich wagen die Eheleute den Schritt zur Schuldnerberatung.
Die Schuldnerberatung vermittelt den Eheleuten ergänzende Sozialleistungen und ein Darlehen für die Stromkosten von der Sozialbehörde.