Frau K. ist 23 Jahre alt und hat eine kleine Tochter von 18 Monaten. Sie bezieht Hartz IV, macht eine Teilzeitausbildung und hat vom JobCenter einen Beratungsgutschein für die Schuldnerberatung erhalten.
Sie erzählt, dass sie sich bis zur Geburt ihrer Tochter wenig Gedanken darüber gemacht habe, wie sie die Dinge, die sie haben wollte, finanzieren könnte. Alles schien so einfach: die Handyverträge, die Bestellungen im Internet. Dann kamen die Mahnungen, die Mahnbescheide, die Vollstreckungsbescheide. Ihr Freund, von dem sie sich inzwischen getrennt hat und sie haben die Post nicht mehr geöffnet. Als sie jetzt im Rahmen ihrer Wohnungssuche für den Vermieter eine SCHUFA-Auskunft einholen musste, fand sie dort den Eintrag, dass ein Haftbefehl beantragt sei. Da habe sie richtig Angst bekommen. Die Sozialarbeiterin beim Ausbildungsträger habe ihr dann geraten, zur Schuldnerberatung zu gehen und habe dafür gesorgt, dass sie den Beratungsgutschein bekomme. Frau K. wolle, dass ihr Kind in geregelten Verhältnissen aufwächst und deshalb wolle sie sich jetzt um die Schulden kümmern.
Der Schuldnerberater erklärt ihr, dass der Haftbefehl beantragt wurde, weil sie der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist. Wenn sie die Vermögensauskunft leistet, wird der Haftbefehl hinfällig. Sie verabreden, dass Frau K. zunächst ihre Post sichtet und eine Aufstellung der Schulden anfertigt, um überhaupt einen Überblick über die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Forderungen zu erhalten.
Zum nächsten Termin hat Frau K. ihre „Hausaufgaben“ erledigt. Die Vermögensauskunft hat sie erteilt, die Unterlagen sind sortiert. Insgesamt kommt sie auf 18 Gläubiger mit einer Gesamtschuldsumme von ca. € 9000,00. Sie hat auch ihre Ausgaben und Einkünfte einer genauen Betrachtung unterzogen und einen monatlichen Betrag von € 15,00 ermittelt, den sie für die Schuldenregulierung aufwenden könnte. Mit Unterstützung der Schuldnerberatung wird auf dieser Basis ein Regulierungsplan aufgestellt und den Gläubigern unterbreitet. Einige der Gläubiger verzichten in diesem Stadium auf die Forderungen. Die Mehrzahl der Gläubiger lehnt allerdings den Plan ab, so dass Frau K. mit Hilfe der Schuldnerberatung den Insolvenzantrag stellt.