Digital abgehängt?

Warum Barrierefreiheit im Zahlungsverkehr über Teilhabe entscheidet – Impulse zum Global Accessibility Awareness Day

Digitalisierung schafft Zugang und neue Hürden

Online bezahlen, per App überweisen, schnell per Karte zahlen, das ist für viele Alltag. Doch für Millionen Menschen ist genau das eine Herausforderung. Der Global Accessibility Awareness Day (GAAD) erinnert daran, dass digitale Angebote für alle zugänglich sein müssen.

Gerade beim Zugang zu Finanzdienstleistungen zeigt sich: Digitale Barrierefreiheit ist keine Komfortfrage mehr, sondern entscheidet darüber, wer am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. [1]

Gleichzeitig sind längst nicht alle Menschen in der Lage, diese Angebote zu nutzen. Laut der SIM-Studie 2024, einer Basisuntersuchung zum Medienumgang von Personen ab 60 Jahren in Deutschland, sind rund 5,4 Millionen ältere Menschen in Deutschland weiterhin offline, viele verfügen nicht über ausreichende digitale Kompetenzen oder den nötigen Zugang zu Geräten und Internet.[2] Laut dem DigitalPakt Alter ist zusätzlich von 1,4 Millionen Menschen auszugehen, die offline sind, nämlich nicht-deutsch-sprechende Ältere in Privathaushalten sowie ältere Menschen, die in Einrichtungen leben.[3]

Der Zahlungsverkehr bildet die Grundlage für den Austausch von Gütern, Dienstleistungen und finanziellen Verpflichtungen. Teilhabe daran ist heute unverzichtbar und sollte für alle Menschen möglich sein. Doch genau hier entstehen neue Hürden. Digitale Bezahlmethoden sind allerdings nicht automatisch für alle Bevölkerungskreise leicht zugänglich. Auch ist nicht davon auszugehen, dass sie von allen als wirkliche Alternative zu Bargeld angesehen werden. Anlass zur Sorge besteht in diesem Zusammenhang insbesondere dann, wenn digitale Bezahlmethoden Bargeld verdrängen und dadurch alternativlos werden.

Der SCHUFA-Finanz-Inklusionsindex (FIX) zeigt, dass finanzielle Teilhabe eng mit digitalen und finanziellen Kompetenzen verknüpft ist. Menschen mit geringerer Bildung, niedrigerem Einkommen oder eingeschränktem Zugang zu digitalen Angeboten sind deutlich häufiger von finanzieller Ausgrenzung betroffen. Digitalisierung eröffnet also neue Möglichkeiten, birgt aber gleichzeitig das Risiko der Exklusion, wenn Zugänge oder Fähigkeiten fehlen.[4]

Barrieren beim Zugang zu Finanzdienstleistungen

Laut eines aktuellen Gutachtens des iff können vier Barrieren den Zugang zu digitalen Bezahlmethoden erschweren bzw. versperren:

An erster Stelle sind praktische Barrieren zu nennen. Sie betreffen die grundlegende Möglichkeit, überhaupt am digitalen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Dazu zählen fehlende technische Ausstattung wie Smartphones, Computer oder ein stabiler Internetzugang ebenso wie Kosten für Konten, Bargeldabhebungen oder digitale Dienste. Komplexe Online-Banking-Oberflächen, schwer verständliche Apps oder aufwendige Authentifizierungsverfahren erschweren die Nutzung zusätzlich. Sind digitale Finanzdienstleistungen tatsächlich für alle zugänglich und nutzbar? In der Praxis zeigt sich, dass genau hier die größten Hürden liegen; sei es durch fehlende einfache Alternativen, technische Voraussetzungen oder mangelnde Unterstützung bei der Nutzung.[5]

Zweitens spielt die Barriere mangelnder Kompetenzen eine zentrale Rolle. Viele Menschen verfügen nicht über ausreichende digitale oder finanzielle Kenntnisse, um moderne Zahlungsdienste sicher zu nutzen. Unsicherheit im Umgang mit Online-Banking oder Apps führt häufig dazu, dass diese Angebote gemieden werden. Besonders betroffen sind ältere Menschen oder Personen mit geringer formaler Bildung. Barrierefreiheit bedeutet daher auch, dass Angebote verständlich und im Alltag nutzbar sind.[6] Leider fehlen in diesem Zusammenhang

oft verständliche, niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Auch auf Seiten der Anbieter existieren Defizite, etwa durch unzureichend geschulte Mitarbeitende.

Ergänzend spielen drittens Misstrauen und Sicherheitsbedenken eine wichtige Rolle. Viele Verbraucher:innen stehen digitalen Zahlungsmethoden skeptisch gegenüber, insbesondere aus Angst vor Betrug oder Datenmissbrauch. Fehlende Transparenz oder negative Erfahrungen können diese Zurückhaltung zusätzlich verstärken. Vertrauen ist damit eine zentrale Voraussetzung für die Nutzung digitaler Angebote. Auch wenn diese Barriere nicht im Zentrum des GAAD steht, zeigt sie doch, dass gute, verständliche und sichere Gestaltung entscheidend dazu beitragen kann, Vertrauen und damit auch Akzeptanz zu fördern.[7]

Viertens können auch regulatorische Anforderungen unbeabsichtigt neue Hürden schaffen. Strenge Identifikationspflichten oder komplexe Authentifizierungsverfahren können für bestimmte Personengruppen schwer zugänglich sein. Zudem entstehen Exklusionseffekte, wenn gesetzliche Regelungen die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen nicht ausreichend berücksichtigen oder Barrierefreiheitsanforderungen nicht konsequent umgesetzt werden. Damit wird deutlich, dass Regulierung sowohl schützen als auch ausschließen kann.[8]

Im Kontext des Global Accessibility Awareness Day sind für den Zugang zu Finanzdienstleistungen vor allem praktische Zugänglichkeit und eine verständliche Nutzung digitaler Angebote relevant. Genau hier entstehen die größten Hürden und genau hier setzt Barrierefreiheit an. Barrieren werden besonders problematisch, wenn sich Dienstleistungen zunehmend nach dem Prinzip „digital only“ entwickeln. Ohne begleitende Unterstützung und einfach nachvollziehbare Gestaltung verstärkt dies bestehende Ungleichheiten. Auch der Fachbeirat Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen (DigiBäm) des BMFSFJ betont, dass digitale Angebote nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern immer durch Unterstützungsstrukturen, Bildung und geeignete Rahmenbedingungen (datenschutz, IT-Sicherheit) ergänzt werden müssen.[9]

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Zugangs ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit Juni 2025 gilt. Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen sollen digitale Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können. Das BFSG verpflichtet Anbieter, digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Bank- und Finanzdienstleistungen – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es u. a., dass Menschen mit Behinderungen Bank- und Zahlungsdienste gleichberechtigt nutzen und fundierte Entscheidungen treffen können. Dazu gehört insbesondere, dass auch Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren barrierefrei ausgestaltet werden.[10]

Leider dauert es noch bis zur vollständigen Umsetzung. Bestehende Geldautomaten müssen nicht sofort barrierefrei umgerüstet werden. Nach der EU-Richtlinie dürfen Geräte, die vor Juni 2025 in Betrieb sind, bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterverwendet werden. Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkürzt diese Frist zwar auf maximal 15 Jahre, dennoch können nicht barrierefreie Geldautomaten in Deutschland voraussichtlich noch bis 2040 genutzt werden. Eine schnellere flächendeckende Barrierefreiheit wurde damit verpasst.[11]

Während sich die gesetzlichen Regelungen vor allem auf digitale Bezahlmethoden konzentrieren, bleiben Aspekte der physischen Bargeldversorgung – etwa die Barrierefreiheit von Geldautomaten – teilweise unberücksichtigt. Das Gesetz wird von Sozial- und Behindertenverbänden kritisiert, da es vor allem digitale Aspekte regelt und bauliche Barrieren weitgehend unberücksichtigt lässt. So fehlen klare Vorgaben zur Gestaltung und zum Standort von Geldautomaten, obwohl diese entscheidend für die tatsächliche Zugänglichkeit sind. Wichtige Faktoren wie erreichbare Standorte, passende Bedienhöhen, gute Lichtverhältnisse sowie taktile oder akustische Eingaben werden bislang nicht ausreichend geregelt. So kann zum Beispiel auch künftig ein Geldautomat unerreichbar sein, da er nur über eine Treppe erreichbar ist und es hierzu keine verpflichtenden Vorgaben gibt. Auch die Kommunikation an Geldautomaten sollte durchgehend barrierefrei sein; etwa durch gut lesbare Schrift, ausreichenden Kontrast, einfache Sprache, Mehrsprachigkeit sowie unterstützende Symbole.[12]

Fazit: Barrierefreiheit entscheidet über Zugang

„Digital only“ funktioniert nur dann, wenn alle tatsächlich mitgenommen werden. Der Global Accessibility Awareness Day macht deutlich, dass digitale Barrierefreiheit eine zentrale Voraussetzung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ist. Die größten Hürden entstehen dort, wo Angebote zwar digital verfügbar, aber nicht für alle nutzbar sind.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde ein wichtiger rechtlicher Rahmen geschaffen. Doch ob daraus tatsächlich mehr Teilhabe entsteht, entscheidet sich in der praktischen Umsetzung. Barrierefreiheit muss konsequent mitgedacht, verständlich gestaltet und durch unterstützende Angebote ergänzt werden. Die oben beschriebenen Ausnahmen führen dazu, dass es weiterhin keine konsequente Barrierefreiheit für alle Personengruppen geben wird.

Denn klar ist: Digitale Finanzdienstleistungen können nur dann Teilhabe ermöglichen, wenn sie für alle zugänglich sind – unabhängig von Alter, Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen. Genau daran erinnert der GAAD – und genau hier besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Autorin: Dr. Sally Peters, institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)


[1] https://accessibility.day/  Im Jahr 2026 findet der GAAD am 21. Mai statt.

[2] Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs) (2025): SIM-Studie 2024. Seniorinnen, Information, Medien. Stuttgart. Online unter:https://mpfs.de/app/uploads/2025/05/SIM_2024_PDF_barrierearm.pdf (Zugriff am: 30.04.2026).

[3] BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. (Hrsg.) (2025): DigitalPakt Alter. Pressemappe. Bonn, S. 3. Online unter: https://www.digitalpakt-alter.de/fileadmin/user_upload/Presse/Pressemappe/DigitalPakt_Alter_Pressemappe_digital.pdf (Zugriff am: 30.04.2026).

[4] SCHUFA Holding AG (2025): FINANZ-INKLUSIONS-INDEX (FIX). SCHUFA-Studie zur Teilhabe an Finanzdienstleistungen. Online unter: https://www.schufa.de/media/dokumente/fix-2025/fix_teilhabe-studie_2025.pdf (Zugriff am: 30.04.2026).

[5] Damar-Blanken, Duygu; Roggemann, Hanne; Peters, Sally; Lenze, Jana; Daneshian Sherbaf, Daniel (2026): Digital abgehängt – Barrieren im Zahlungsverkehr überwinden (2025). Hamburg. Online unter: https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-03/25-12-16_iff-Gutachten%20Digital%20Abgeh%C3%A4ngt.pdf (Zugriff am: 30.04.2026). S. 29 ff.

[6] Vgl. ebd. S. 31 ff.

[7] Vgl. ebd. S. 33 ff.

[8] Vgl. ebd. S. 43 ff.

[9] Fachbeirat Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen (DigiBäM) (2026): Digitale Agenda ohne Ältere? Wege zu einer Digitalpolitik für alle. Empfehlungspapier. Online verfügbar unter: https://www.digitalisierung-und-bildung-fuer-aeltere-menschen.de/fileadmin/user_upload/Empfehlungspapier_Digitale_Agenda_DigiBaeM_03_2026_bf.pdf (Zugriff am: 30.04.2026).

[10] Damar-Blanken, Duygu; Roggemann, Hanne; Peters, Sally; Lenze, Jana; Daneshian Sherbaf, Daniel (2026): Digital abgehängt – Barrieren im Zahlungsverkehr überwinden (2025). Hamburg. Online unter: https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-03/25-12-16_iff-Gutachten%20Digital%20Abgeh%C3%A4ngt.pdf (Zugriff am: 30.04.2026). S. 50 ff.

[11] Ebd.

[12] Ebd. S. 51 f.