[mk_page_section][vc_column][vc_column_text css=“.vc_custom_1551344253515{margin-bottom: 0px !important;}“]Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Schufaauskunft befindet sich eine titulierte Forderung aus dem Jahr 2004. Der Gläubiger hat sich mehrere Jahre nicht gemeldet und ich habe nur durch einholen einer Selbstauskunft von der noch offenen Forderung erfahren. Ich habe dann Kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen und am 04.10.2011 die letzte Rate der Forderung beglichen. Ich habe auf der Seite der Schufa gelesen , das titulierte Forderungen 3 Jahre nach Erledigung gelöscht werden. Meine Frage ist ob ich, da die Forderung schon 7 Jahre alt ist eine direkte Löschung beantragen kann oder ob ich noch 3 Jahre auf die Löschung warten muss.
Antwort:
Wird eine Forderung beglichen, wird das in der Schufa vermerkt. In der Regel meldet der Gläubiger die Erledigung selbst oder aber der Schuldner, unter Vorlage einer Erledigungsbestätigung des Gläubigers. Die Forderung steht dann als erledigt in der Schufa. Der Eintrag samt Erledigungsvermerk, steht noch für drei Jahre in der Datei und wird nach Ablauf der drei Jahre komplett gelöscht. Eine direkte, sofortige Löschung ist leider nicht möglich.[/vc_column_text][/vc_column][/mk_page_section]