
Unterhalt ab 18: Unterstützung für das erwachsene Kind
Wie viel ist genug? Zwischen Gesetz, Alltag und gelebter Familienpraxis
Gesetzliche Grundlagen: Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus
Eltern sind nach § 1601 BGB grundsätzlich verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Diese Pflicht endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag, sondern läuft bis zum Abschluss einer angemessenen ersten Berufsausbildung oder eines Studiums (§ 1610 Abs. 2 BGB).
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass es sich um eine berufsqualifizierende Ausbildung handelt – dazu kann auch ein konsekutiver Master zählen, wenn er direkt an den Bachelor anschließt.
Einkommen und staatliche Leistungen
Eigene Einkünfte der jungen Erwachsenen, wie Ausbildungsvergütung, Nebenjobs oder auch Stipendien, werden grundsätzlich auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Auch staatliche Unterstützungen wie BAföG oder Wohngeld mindern den Anspruch gegenüber den Eltern. Das Kindergeld wird ebenfalls in voller Höhe berücksichtigt. Allerdings gelten auch gewisse Freibeträge, welche individuell zu berechnen sind. Bezieht das Kind z. B Ausbildungsvergütung gilt ein Freibetrag von bis zu 100 Euro für Fachbücher u. a., was für die Ausbildung benötigt wird.
Wichtig: Wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen oder keine Einkommensangaben machen, können junge Erwachsene über § 36 BAföG eine Vorausleistung beantragen. Für Auszubildende kann zudem die Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen.
Höhe des Unterhalts: Düsseldorfer Tabelle
Ab der Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind wohnt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Für Kinder, die nicht mehr zuhause leben, gibt es ab 2025 einen festen Bedarfssatz von 990 Euro pro Monat, darin enthalten sind bis zu 440 Euro für durch Unterkunft. Der Zahlbetrag reduziert sich jeweils um das Kindergeld und die angerechneten eigenen Einkünfte des Kindes.
n der Praxis wird Unterhalt bei Kindern, die noch zuhause wohnen, häufig in Form von Naturalunterhalt geleistet – also durch Übernahme von Kosten für Wohnen, Essen oder Strom. Manche jungen Erwachsenen geben freiwillig einen Teil ihrer Ausbildungsvergütung zuhause ab, um die Eltern zu entlasten und ihren Beitrag zum gemeinsamen Alltag zu leisten.
Schwierige Situationen: Wenn das Geld knapp ist
Gerade wenn das Einkommen der Eltern knapp ist, kann die Unterhaltssituation kompliziert werden. Deshalb sind offene Gespräche über Einnahmen und Ausgaben aller Beteiligten unverzichtbar. Nur so können tragfähige Lösungen gefunden werden, die weder Eltern noch Kinder finanziell überfordern.
Wichtig: Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die zuhause wohnen, bilden mit ihren Eltern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Bürgergeld steht ihnen nur eingeschränkt zu. Der aktuelle Regelsatz für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern liegt 2025 bei 451 Euro monatlich. Ein Auszug in eine eigene Wohnung wird vom Jobcenter nur in Ausnahmefällen anerkannt, etwa wenn die Ausbildung weit entfernt ist oder schwerwiegende soziale Gründe vorliegen, wie hier nachzulesen ist.
Finanzbewusstsein als Grundlage
Unterstützung ist wichtig – aber noch wichtiger ist, dass Kinder früh lernen, mit Geld umzugehen. Wer bereits im Jugendalter lernt, mit einem Budget zu planen, Rücklagen zu bilden und Ausgaben zu priorisieren, kann später besser mit finanziellen Herausforderungen umgehen und mit seinem Geld wirtschaften. Solche Fähigkeiten fördern Eigenverantwortung und das Verständnis gegenüber den Eltern, wenn diese aufgrund eigener finanzieller Engpässe nicht alles finanzieren können. Auch darüber hinaus hilft eine klare Übersicht über die Finanzen, den Überblick nicht zu verlieren. Kostenfreie Apps wie die App „Mein Budget – Ausgaben im Griff“ sind gute Unterstützer hierbei.
Diskussion: Unterstützung ja – aber mit klaren Grenzen
Eltern sind verpflichtet, ihr Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung zu unterstützen – aber nicht darüber hinaus. Danach stellt sich die Frage: Wie viel Hilfe ist sinnvoll? Wo sollten Grenzen gezogen werden? Gute Gründe für Unterstützung
- gesetzliche Pflicht bis Ausbildungsende
- Entlastung in Prüfungsphasen
- Finanzierung besonderer Chancen (z. B. Auslandssemester)
- Absicherung in Notlagen
Gute Gründe für Grenzen
- Vermeidung dauerhafter finanzieller Abhängigkeit
- Schutz der Altersvorsorge der Eltern
- Förderung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit
Praktische Tipps für Familien
- Klare Absprachen treffen: Welche Kosten übernehmen die Eltern, welche das Kind?
- Zeitliche Begrenzung festlegen: Unterstützung sollte als Starthilfe verstanden werden, nicht als Dauerlösung.
- Eigeninitiative fördern: Nebenjobs, Stipendien oder BAföG einbeziehen.
- Ausnahmen definieren: Zusätzliche Hilfe nur in besonderen Situationen wie Krankheit, Jobverlust oder Studienverlängerung.
Am Ende gilt: Unterstützung ist eine Starthilfe, keine Dauerlösung. Regelmäßige Absprachen und ein Blick auf die langfristige Selbstständigkeit helfen, dass Eltern und Kinder beide profitieren.
Autorin: Melanie-Nicole Ries




