Herr F. ist 43 Jahre alt, hat keine abgeschlossene Berufsausbildung und war lange Zeit arbeitslos und im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Im Laufe der Zeit hatte sich ein Berg von Schulden bei diversen Mobilfunkanbietern, Internetversandhändlern, aus Kontoüberziehung und schließlich auch Miet- und Energieschulden angehäuft, den Überblick über die Schulden hatte er längst verloren und schließlich auch die Wohnung. Und dann hatte er Glück im Unglück, als er in der Notschlafstelle auf seinen ehemaligen Nachbarn traf, der dort als Sozialarbeiter arbeitete. Mit seiner Hilfe fand er wieder eine Wohnung und nahm einen neuen Anlauf, sein Leben in den Griff zu bekommen. Er ließ sich über eine vom JobCenter geförderte Maßnahme zur Sicherheitsfachkraft ausbilden und erhielt vom Ausbildungsbetrieb eine Beschäftigungszusage mit der Auflage, dass die Schulden reguliert sein müssten. Vom Job-Center wurde er zur Schuldnerberatung vermittelt , wo schnell festgestellt wurde, dass eine Schuldenregulierung nur über das Verbraucherinsolvenzverfahren zu erreichen sein würde. Da Herr F. zuverlässig und motiviert mitarbeitete, konnte die Schuldnerberatungsstelle zügig den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchführen und nach dem Scheitern Herr F. bei der Antragstellung unterstützen. Das Insolvenzverfahren wurde auch bald danach eröffnet und Herr F. wurde nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahme und bestandener Prüfung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei dem Sicherheitsunternehmen übernommen

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